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Radleasing im öffenlichen Dienst und für Beamte

Für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst gibt es eine spezieller Struktur der Bezüge und auch spezielle Leasingangebote. Es gilt ansonsten alles, was für andere Berufsgruppen auch gilt. Dennoch gibt es einige Besonderheiten.

Erfahre mehr darüber, was zu beachten ist und wie es geht. 


Ablauf allgemein

Unabhängig vom Bundesland gelten grob folgende Schritte:

  • Prüfen, ob Du teilnahmeberechtigt bist (z. B. Beamtin/Beamter mit Anspruch auf Dienstbezüge, Dienstverhältnis läuft noch mindestens Leasingdauer).
  • Informationen einholen über das Leasingmodell: Laufzeit, Leasingpartner, Fahrradtypen, Preisrahmen, private Nutzung etc.
  • Vertrag mit dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn: Der Arbeitgeber schliesst Rahmenvertrag mit Leasingdienstleister oder erstellt Überlassungsvertrag.
  • Fahrrad auswählen bei Fachhändler bzw. Händlerportal. Bitte beachten dass alle veröffentlichten Preisangaben Barpreise sind. Für die Abrechnung per Leasingvertrag gelten unsere nachzufragenden Listenpreise. Bei einem Abschluss mit VeloLease gelten Barpreise.
  • Registrierung/Anmeldung beim Portal des Leasingpartners.
  • Bestellung und Überlassungsvertrag: Du wählst Dein Fahrrad aus, der Leasingvertrag bzw. Überlassungsvertrag wird erstellt, Du unterschreibst.
  • Freigabe und Abnahme: Der Dienstherr bzw. Dienstleister prüft den Antrag, gibt frei, Du erhälst den Abnahmeschein und übernimmst Dein Traumrad beim Händler.
  • Nutzung: Das Fahrrad darf dienstlich und i. d. R. auch privat genutzt werden.
  • Abrechnung: Die Leasingrate wird über Entgelt- oder Besoldungsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen, steuerliche Effekte beachten.
  • Vertragsende: Nach Ablauf der Leasingdauer gibt es meist eine Übernahme- oder Rückgabemöglichkeit; prüfe Restwert-Konditionen.

Je nach Bundeland ergeben sich einige Besonderheiten:

Hamburg

  • Das Angebot heißt FHH‑Bike – das Dienstradleasing der Freien und Hansestadt Hamburg mit JobRad.  
  • Teilnahmeberechtigt: Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie seit dem 15. April 2024 auch Tarifbeschäftigte.
  • Vertragsdauer: 36 Monate.
  • Dienstherr (Arbeitgeber) schliesst mit Dienstleister (hier JobRad GmbH) den Vertrag. Du wählst das Fahrrad aus, das Portal wird genutzt („meinJobRad-Portal“).
  • Nutzung: Dienstlich und privat erlaubt.
  • Weitere Details: Die Probezeit muss beendet sein, Dienstverhältnis muss noch mindestens drei Jahre laufen für Beamt:innen.

Schritt-für-Schritt für Hamburg

  • Prüfen, ob Sie beamtet oder Richter sind bzw. ob Sie Tarifbeschäftigte(r) sind und die Voraussetzungen erfüllen (Dienstverhältnis, Probezeit beendet, mindestens 3 Jahre Restlaufzeit)
  • Informieren über FHH-Bike: Konditionen, Portalzugang, Dienstleister JobRad
  • Registrierung im meinJobRad-Portal
  • Fahrrad auswählen, Listenpreis erfragen 
    (*Es gelten unsere Listenpreise. Bei allen unserer Preisveröffentlichungen sind Barpreise genannt.)
  • Überlassungsvertrag abschliessen (zwischen Dienstherr, JobRad und Ihnen)
  • Freigabe durch Dienstherrn, Erhalt des Abnahmescheins
  • Abholung des Fahrrads beim Händler
  • Nutzung und monatlicher Abzug via Besoldungs-/Entgeltumwandlung
  • Nach 36 Monaten prüfen: Rückgabe oder Kaufoption

Schleswig-Holstein

  • Das Land bietet seit September 2022 ein Fahrradleasingmodell für Beamtinnen und Beamte an. 
  • Laufzeit: 36 Monate. Verkaufspreis inkl. Zubehör: zwischen 750 € und 6.000 € brutto für Beamt:innen.
  • Teilnahmeberechtigt: Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit im aktiven Dienstverhältnis. Für Tarifbeschäftigte ab 1. Bestellung: Registrierung im Portal der Baron Mobility GmbH (mein-dienstrad.de) mit korrektem Partnercode.
  • Ablauf: Händlerwahl → Eingabe im Portal → Vertragserstellung und Unterschrift → Freigabe → Abnahme beim Händler.

Schritt-für-Schritt für Schleswig-Holstein

  • Teilnahmeberechtigung prüfen: Beamter auf Lebenszeit, aktives Dienstverhältnis, ggf Mindestrestzeit etc.
  • Informieren über das Landesmodell: Preisrahmen, Portal, Laufzeit, Dienst- und Privatnutzung
  • Registrierung im Portal mein-dienstrad.de mit Partnercode (abhängig ob Beamte oder Tarif).
  • Fahrrad und Zubehör mit Fachhändler besprechen, Listenpreis erfragen
  • Bestellung gemeinsam im Portal eingeben
  • Überlassungsvertrag generieren lassen, unterschreiben und hochladen
  • Freigabe durch das Land; Erhalt Abnahmeschein
  • Abholung beim Händler
  • Nutzung (dienstlich & privat) + monatlicher Abzug via Umwandlung
  • Nach 36 Monaten: Regelung zur Rückgabe oder Übernahme prüfen
  • Für Tarifbeschäftigte in SH beginnt das Modell ab 1. Sept. 2024.

Niedersachsen

  • Das Land hat die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen: Änderung des Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) zur Entgeltumwandlung für Beamtinnen und Beamte beschlossen. 
  • Tarifbeschäftigte: Noch keine flächendeckende Lösung (Stand: zuletzt) für Landesbeschäftigte.

Schritt-für-Schritt für Niedersachsen

  • Prüfen, ob Sie als Beamtin/Beamter bzw. Richterin/Richter im Landesdienst von Niedersachsen teilnehmen können (Besoldungsgesetz-Änderung vorhanden)
  • Informieren über das Modell: Welche Anbieter, welche Bedingungen, Laufzeit etc.
  • Registrierung/Anmeldung beim angegebenen Leasingportal (wenn vorhanden)
  • Fahrrad mit Fachhändler auswählen
  • Vertragsschluss: Arbeitgeber/Dienstherr schliesst Vertrag mit Leasingpartner; Sie unterschreiben Überlassungsvertrag
  • Freigabe durch Dienstherrn; Abnahme beim Händler
  • Nutzung (dienstlich & privat); monatliche Abzüge via Besoldungs- bzw. Entgeltumwandlung
  • Nach Ablauf: Rückgabe oder Übernahme prüfen

Links

Die Zeit über das Dienstfahrrad [ mehr ]
Das Dienstrad per Leasing genau erklärt [ mehr ]

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